SC 1903 Weimar e.V. legt Beschwerde gegen den Beschluss des TFV- Vorstands vom 5. Mai 2020 ein!


Die Corona-Krise stellt uns alle vor vielseitige Herausforderungen und hat auch den Fußball nicht nur in Weimar und Thüringen, sondern weltweit vorübergehend komplett ausgebremst. Gefordert ist in dieser Situation die gesamte „Fußball-Familie“: die Verbände, die Verantwortlichen in den Vereinen, die Kommunen, aber vor allem auch die Aktiven und Mitglieder der einzelnen Clubs.
Bei allen Beteiligten sollte Berücksichtigung finden, dass eine solche Situation für uns alle neu und herausfordernd ist und viele rechtliche und soziale Fragen aufwirft. Konkrete Antworten hierauf finden sich eindeutig weder in der Satzung des TFV (oder eines anderen Sportverbands) noch in irgendeinem Verbands- oder Fußball-Lehrbuch.
Vor diesem Hintergrund möchten wir uns als Vorstand des SC 1903 Weimar e.V. für die herausfordernde Arbeit der Vielen, insbesondere auch des Vorstands und der hauptamtlich Beschäftigten des TFV in den vergangenen Wochen herzlich bedanken.
Gleichwohl halten wir den Beschluss des Verbandsvorstands vom 5.5.2020 und insbesondere die Art und Weise seines Zustandekommens für nicht mit der Satzung des Thüringer Fußball-Verbands vereinbar. Wir, als Vorstand des SC 1903 Weimar e.V., haben uns hierzu rechtlich beraten lassen und ein Gutachten zur Frage der Satzungskonformität dieser Verbandsentscheidung in Auftrag gegeben.
Im Ergebnis der Beratung und des Gutachtens sind wir zu der Auffassung gelangt, dass die mitgliedschaftlichen Rechte unseres Vereins und aller weiteren Vereine, die im TFV Mitglied sind, in der schwierigen Frage, wie mit der laufenden Saison und der/ den folgenden Spielzeiten verfahren werden soll, (noch) nicht hinreichend gewürdigt worden sind.
Insbesondere halten wir den Beschluss des TFV-Vorstands vom 5. Mai 2020 für satzungsrechtswidrig, weil von der Möglichkeit der Einberufung eines außerordentlichen Verbandstags (bislang) kein Gebrauch gemacht worden ist, obwohl die Satzung des TFV diese Möglichkeit vorsieht und sie in der aktuellen Situation geboten ist.
Die Angebote, die der Verbandsvorstand im Vorfeld seines Beschlusses angeboten hat (Webinar, Online-Abstimmung), sind und waren aus verschiedenen Gründen nicht geeignet, ein entsprechendes Mitgliedervotum im Rahmen eines außerordentlichen Verbandstags zu ersetzen.
Im Ergebnis der rechtlichen Prüfung haben wir als Vorstand des SC 1903 Weimar e.V. entschieden, gegenüber dem Vorstand des TFV nochmals eindringlich anzuregen, einen außerordentlichen Verbandstag zu den richtungsweisenden Fragen zum weiteren Verlauf der Saison 2019/20 bzw. der Folgespielzeiten und ggfs. weiterer pandemiebedingter Fragen einzuberufen.
Zugleich haben wir entschieden, gegen den Beschluss des Verbandsvorstands vom 5.5.2020 das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß § 14 Abs. 1 RuVO-TFV einzulegen, die dem zuständigen Sportgericht des TFV am 12. Mai 2020 zugegangen ist, um so unsere mitgliedschaftlichen Rechte zu wahren.

Der Vorstand des SC 1903 Weimar e.V.

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